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IOC und DOSB drohen Athleten mit Ausschluss

Das IOC (International Olympic Committee) hat den Athleten und Athletinnen untersagt, während der Olympischen Spiele mit einer Regenbogenflagge auf die Missstände in Russland aufmerksam zu machen. Dabei beruft es sich auf die Regel 50 der Olympischen Charta. Diese besagt, dass jegliche politische Demonstration innerhalb der Olympischen Stätten verboten sind:

No kind of demonstration or political, religious or racial propaganda is permitted in any Olympic sites, venues or other areas.

Teilnehmer_innen, die dagegen verstoßen und ihre Loyalität der russischen LGBTQI-Community zeigen, müssen mit einem Ausschluss rechnen.

Zusage von Russland glaubhaft?

Auch der DOSB (Deutscher Olympischer Sport Bund) unterstützt diese Regelung. Das Argument der deutschen Offiziellen: Der stellvertretende russische Premierministers Dimitri Kosak verkündete, sein Land werde sich an die Charta des IOC halten. Die besagt eindeutig, jede Form von Diskriminierung eines Landes oder einer Person aufgrund von Rasse, Religion, Politik, Geschlecht oder aus sonstigen Gründen ist mit der olympischen Bewegung unvereinbar. Anfang August hatte allerdings Russlands Sportminister Witalij Mutko noch betont, das Gesetz gegen angebliche Propaganda für Homosexualität werde auch bei den Olympischen Winterspielen im nächsten Jahr angewendet.

Das Tragen der Regenbogenflagge ein politischer Akt?

Das DOSB sieht Meinungsfreiheit dadurch nicht beeinträchtigt. Lediglich „demonstrative Gesten wie z.B. das Tragen von Bannern oder Schriftzügen in den olympischen Stätten“ seien verboten. Die Sportler_innen dürften ihre Meinung jederzeit „im Rahmen der Regeln“ frei äußern – auch in Interviews.

Viola von Cramon

Viola von Cramon, Bundestag Sportausschuss
credits: Stefan Kaminski, Grüne Bundestagsfraktion

Die Formel ‚Regenbogenflagge = politischer Akt‘ führte am vergangenen Montag zu einer Sondersitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages. Viola von Cramon, Sprecherin für Sportpolitik, und Volker Beck, Sprecher für Menschenrechtspolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sehen in dem Flaggenverbot einen Schlag ins Gesicht all jener, die gegen Diskriminierung im Sport kämpfen. Beide werten das Zurschaustellen einer Regenbogenflagge nicht als politischen Akt. Laut Von Cramon steht das Verbot selbst „in Konflikt mit den Grundsätzen der IOC-Charta, wonach Diskriminierung jeglicher Art ausgeschlossen werden soll“. Ein Einlenken seitens des DOSB dürfte wohl kaum zu erwarten sein!

Weiterer Gesetzesentwurf in Russland

Während die Diskussionen um die Olympischen Spiele nicht abreißen, wurde am Donnerstag bekannt, dass in Russland ein neuer Gesetzesentwurf die Runde macht. Auf seiner Grundlage, könnten lesbischen oder schwulen Eltern das Sorgerecht verweigert und sogar entzogen werden. Die Begründung von Alekei Zhuravlev, dem Verfasser des Gesetzentwurfes: Homosexuelle Propaganda müsse nicht nur in der Öffentlichkeit verboten werden, sondern auch in der Familie. Dieser Entwurf dürfte die Diskussionen rund um Olympia erneut anheizen.

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