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Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten

Anzeigenerstattung ist eine Chance für Frauen, Gewalt zu verarbeiten

Ein Gespräch mit Deutschlands einziger selbstständiger Prozessbegleiterin über professionelle Unterstützung. Mit deren Hilfe können Frauen ein Verfahren für sich nutzen und aus dem Prozess Kraft schöpfen. Und was getan werden sollte, um Opfer im Strafprozess zu stärken.

Anzeigenerstattung und Strafprozess

Antje Prinz hat die Möbel in dem kleinen Seminarraum wie in einem Gerichtssaal angeordnet. Sofort wird den 22 Frauen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren, die zum Vortrag „Anzeigenerstattung und Strafprozess“ gekommen sind, bewusst, wie beklemmend es sein kann, als Zeuge einer Straftat vor Gericht aussagen zu müssen. In deutschen Gerichten sitzt man nicht, wie häufig in amerikanischen Fernsehserien dargestellt, neben dem Richterstuhl, mit Blick auf den Saal und einem gewissen Abstand zum Angeklagten, sondern allein, in der Mitte des Raumes, zwischen Staatsanwalt, Verteidigung und Angeklagtem, RichterInnen, SchöffInnen, Sicherheitskräften, ProtokollantInnen. In einigen Sälen liegen kaum zwei Meter zwischen Zeugin und Angeklagtem. Bei öffentlichen Prozessen besteht die Möglichkeit, dass unbekannte Zuschauer im Rücken sitzen. Freunde oder Familienangehörige, die zur Unterstützung mitgekommen sind, haben keinen Blickkontakt mit der Zeugin.

Zeichnung Gerichtssaal, Bild: AGHATA

Wenn sie als ZeugIn an dem niedrigen kleinen Tisch in der Mitte Platz nehmen müssen, liegt bereits ein langer Weg hinter den Opfern von Gewalttaten, der oft bedrückend und in vielen Fällen sogar Furcht einflößend ist: Dazu gehören nicht nur der gesamte juristische Vorgang von der Anzeigenerstattung über die Suche nach einem Rechtsbeistand und Vernehmungen durch Polizei und Gutachter bis hin zur Eröffnung des Gerichtsprozesses, sondern vor allem die persönlichen Überlegungen, die mit einem solchen Schritt zusammenhängen:

  • Habe ich die Kraft, ein Verfahren durchzustehen?
  • Wird man mir glauben?
  • Werde ich sehr persönliche Fragen beantworten müssen?
  • Was ist, wenn ich im Gerichtssaal Fragen nicht beantworten kann, wenn ich mich nicht mehr an alles erinnere?

Hinzu kommen Scham und Schuldgefühle, Selbstzweifel, eigene Vorwürfe sowie die von anderen, etwa: Warum hast du nicht schon früher etwas dagegen unternommen? Hättest du es nicht doch irgendwie verhindern können? Warum warst du auch so spät abends dort unterwegs? Manche Frauen fürchten negative Reaktionen aus Familien- und Freundeskreis oder haben Sorge, Kinder, Freundinnen oder Familienangehörige mit in den Prozess zu ziehen. Frauen aus höheren sozialen Schichten befürchten oft, stigmatisiert oder ausgegrenzt zu werden, denn häusliche Gewalt wird vielerorts nach wie vor als „Unterschichtenproblem“ betrachtet. Und immer ist da die Angst vor der erneuten Konfrontation mit dem Gewalttäter, davor, in seiner Gegenwart über das Erlebte befragt zu werden, ganz zu schweigen von der Unsicherheit vor dem Ausgang des Verfahrens und der Reaktion des Angeklagten.

Motivation: Ich tue, was ich kann

Zweifel und Befürchtungen wie diese führen viele Frauen schließlich in das Büro von Antje Prinz AHGATA:

Aktiv und bewusst am Verfahren teilzunehmen, hilft Frauen, aus der passiven Opferrolle herauszutreten. Für die Opferzeugin ist es gut, alle Möglichkeiten, die sie als Geschädigte, Zeugin und Nebenklägerin hat, zu kennen, und diejenigen in Anspruch zu nehmen, die in ihrer individuellen Situation hilfreich sein können. Nach all dem, was sie in der Vergangenheit miterleben musste, kann sie das Strafverfahren nutzen, um auch für sich etwas zu erreichen.

Was das sein kann, ist bei jeder Frau verschieden: Es kann darum gehen, jahrelanges Schweigen zu beenden und endlich die Wahrheit auszusprechen, darum, sich selbst von Schuldgefühlen zu befreien und zu erreichen, dass der Täter die Verantwortung für sein Vergehen übernimmt. Es geht darum, andere Frauen und Kinder zu schützen oder Gerechtigkeit und Entschädigung für erlittenes Leid zu erlangen. „Alle eint der Wunsch, endlich mit der Vergangenheit abzuschließen“, beschreibt die Sozialpädagogin die Motivation der Frauen, die zu ihr in die Beratung kommen.

Ihnen muss andererseits klar sein, dass zwischen Anzeigenerstattung und Abschluss eines Strafverfahrens mehrere Jahre liegen können, und dass sie mehrfach und detailliert über ihre Gewalterfahrungen Aussagen machen müssen. Diese Situationen sind oft nicht einfach; aber mit Unterstützung durch eine gute Anwältin und professionelle Prozessbegleitung können sie die Hürden bewältigen, dabei an eigener Stärke gewinnen und ihren persönlichen Zielen näher kommen.

Eine Prozessbegleiterin bereitet mit ihrer Hilfe gezielt auf die Rolle als Zeugin in den einzelnen Phasen des Strafverfahrens vor. Das beginnt bereits bei der Vernehmung durch die Polizei: Je informierter und sicherer eine Zeugin ist, desto kürzer und weniger belastend die Befragung. Durch die Auseinandersetzung mit den Grundsätzen des Strafprozesses erlangen Frauen die notwendige Sicherheit und entwickeln Verständnis für die Abläufe während des Verfahrens und die Arbeitsweisen aller Beteiligten, mit denen sie konfrontiert werden – Polizei, Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertretung, GutachterInnen, VerteidigerInnen, RichterInnen und andere.

shutterstock, Bild: 84312832

Zur Prozessvorbereitung gehört auch ein Besuch des Gerichts, in dem die Verhandlung stattfinden soll. Antje Prinz berichtet:

Gerichtsgebäude können oft schon allein durch ihre Architektur einschüchternd wirken. Sich mit den Räumlichkeiten vertraut zu machen und die Atmosphäre im Saal vorher zu kennen, schafft Sicherheit für die eigene Aussagesituation. Frauen müssen zum Beispiel darauf eingestellt sein, dass der Angeklagte vor Gericht lügen darf und es womöglich auch tun wird.

Um das später nicht als Angriff oder Verunsicherung zu erleben, ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld eine öffentliche Verhandlung anzusehen und mitzuerleben, wie in einem Gerichtssaal argumentiert wird. Als Prozessbegleiterin kann Antje Prinz auf Wunsch auch neben der Zeugin sitzen, wenn diese ihre Aussage macht – ein Angebot, das nahezu alle Frauen in Anspruch nehmen, denn zu zweit ist es um Vieles leichter, im Zeugenstand zu sitzen.

Ziel der Arbeit: die Angst vor dem Zeugenstand zu nehmen

Ein Grund für die Verunsicherung von gewaltbetroffenen Frauen ist die selektive Berichterstattung,

erklärt Antje Prinz. Sexualdelikte werden als Problem bestimmter Milieus (z. B. Sexarbeiterinnen) oder Altersklassen (jugendliche Straftäter) dargestellt, oder als spektakuläre Einzelfälle, begangen durch psychisch kranke Täter. Über Beziehungsgewalt, die in allen gesellschaftlichen Schichten stattfindet und tatsächlich den Großteil der Fälle ausmacht, wird hingegen selten berichtet. Dadurch wird der Mythos vom psychopathischen Fremdtäter unterfüttert. Zerrbilder, vor denen auch die Polizei immer wieder warnt: So weist beispielsweise die schleswig-holsteinische Polizei Eltern auf unseriöse Anbieter von Kursen zur Selbstverteidigung hin, die Familien Angst machen vor dem berüchtigten Unbekannten, der hinterm Busch lauert. Laut polizeilicher Kriminalstatistik besteht bei über 70% der Sexualstraftaten ein Bekanntschafts- oder Abhängigkeitsverhältnis zwischen Täter und Opfer. In mehr als der Hälfte der Fälle kommen die Täter aus dem Kreis der Verwandten und Bekannten.

Immer noch zu häufig wird in der Berichterstattung außerdem den Opfern selbst eine Mitschuld gegeben – mal mehr, mal weniger subtil – oder auf entwürdigende Weise über sie berichtet. Nur ein paar aktuelle Beispiele aus deutschen Tageszeitungen:

  • „Stunden später fanden Passanten die heulende Frau und ihren Begleiter und brachten sie zur Polizei.“ WAZ Online vom 18. März zur Vergewaltigung einer Schweizer Touristin in Indien,
  • „Bei der versuchten Vergewaltigung am Dienstag war das Opfer um 1.30 Uhr nachts mit der U-Bahn zur Haltestelle Innsbrucker Ring gefahren.“ SZ Online vom 14. Februar,
  • „Mir reicht’s! – Genervter Richter stellt Verfahren ein.“ Münchener Merkur Online vom 8. März über ein Verfahren, das aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen eingestellt wurde.

Anforderungen und Chancen thematisieren

„Leider stehen in der Berichterstattung oft die Qualen der Opfer oder auch milde Urteile im Vordergrund“, kritisiert Antje Prinz:

Es ist richtig, die Anforderungen, die ein Prozess auslöst, zur Sprache zu bringen. Schade ist, dass es oft dabei bleibt. Es sollte ebenso thematisiert werden, was Frauen von einem Gerichtsverfahren erwarten können.

Problematisch ist vor allem die Berichterstattung über prominente internationale Fälle. Jörg Kachelmann, Dominique Strauss-Kahn, Julian Assange – es bleibt in Erinnerung, wie auch das Privatleben der Frauen ans Licht und durch den Dreck gezogen wurde. Solche Berichte beeinflussen besonders Frauen, die noch überlegen, ob sie eine Anzeige erstatten wollen oder nicht: Sie werden oftmals abschreckt. In Deutschland werden nur etwa 11% der Fälle strafrechtlich erfassbarer sexueller Gewalt gegen Frauen überhaupt zur Anzeige gebracht.

Die Verunsicherung und ablehnende Haltung zieht sich durch alle Gesellschafts- und Bildungsschichten. Antje Prinz zitiert den ehemaligen Berliner Generalstaatsanwalt Dr. Hansjürgen Karge, der 2010 in einer Fernsehtalkshow erklärte:

Meiner Tochter würde ich im Zweifel raten, nicht zur Polizei zu gehen – für die Frau ist das eine Tortur.

Die Berlinerin, die sich vom Institut für Opferschutz im Strafverfahren Recht würde helfen e.V. zur sozialpädagogischen Prozessbegleiterin hat weiterbilden lassen, nickt:

Ohne gute Vorbereitung trifft das leider häufig zu. Die Lösung kann aber meines Erachtens nicht darin liegen, grundsätzlich von Strafverfolgung abzuraten. Stattdessen müssen Bedingungen geschaffen werden, die die Geschädigten nicht ein zweites Mal zu Opfern machen. Das ist das Ziel der psychosozialen Prozessbegleitung.

Prozessbegleiterinnen: Re-Traumatisierung vermeiden

Prozessbegleiterin Antje PrinzZeuginnen, die zu Antje Prinz kommen, sind hauptsächlich Opfer sexueller Gewalt bzw. sexualisierter Gewalt geworden. Zunächst ist es wichtig, dass sie sich über die eigenen Wünsche und Ängste bewusst werden, die sie mit dem Strafverfahren verbinden. Durch die gezielte Prozessvorbereitung entwickeln sie realistische Erwartungen an den Strafprozess – so können spätere Enttäuschungen verhindert werden. Die Spielregeln des Strafprozesses sollten so früh wie möglich bekannt sein, um späteren Frustrationen vorzubeugen. Antje Prinz stellt klar:

Eine Verurteilung kann niemand garantieren, selbst bei anfangs guten Aussichten – das sollte die Zeugin akzeptieren können, am besten noch bevor sie die Anzeige erstattet. Natürlich kann ich verstehen, dass Betroffene und ihre Familien sich teilweise höhere Strafen wünschen, aber meine Aufgabe als Prozessbegleiterin ist, auch die Bedingungen, an die Richterinnen und Richter gebunden sind, zu vermitteln.

Hält sie das deutsche Strafrecht für zu lax? „Nein, die Gesetze sind ausreichend. Aber die Strafrahmen werden nicht ausgeschöpft. Es ist oft noch Spielraum nach oben.“ Allerdings: Die Höhe der Strafe ist für viele Frauen gar nicht das entscheidende Kriterium, sondern ob und wie ihre Aussage vor einem Gericht anerkannt wird. Die 36-Jährige betont:

Im Übrigen ist auch eine Bewährungsstrafe eine einschlägige Strafe, die mit einem klaren Schuldspruch verbunden ist, das ist nicht „nichts“, wenn es auch oft so dargestellt wird.

Es bewegt sich etwas bei der Prozessbegleitung

Erst Mitte März hat der Bundestag die Rechte von Missbrauchsopfern gestärkt: Die Verjährungsfristen für Straftaten wurden verlängert; zudem soll es künftig einfacher sein, kostenlose Rechtsberatung zu erhalten. Die neuen Regelungen kommen vor allem Kindern und Jugendlichen zugute, die von Tätern aus dem Familienkreis missbraucht wurden. Häufig können sie über die Vorfälle erst sprechen, wenn sie sich von der Familie losgelöst haben. Daher beginnt die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch nun erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers. Zu diesem Zeitpunkt, so die Annahme, stand bereits mehr Zeit zur Verfügung, über eine Anzeige nachzudenken. Zivilrechtliche Schadensansprüche verjähren in Zukunft erst nach 30 Jahren.

Der Bundesverband der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen und der Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung haben kürzlich Qualitätsstandards herausgebracht, in denen beide Organisationen flächendeckende Angebote und die öffentliche Finanzierung von Prozessbegleitung fordern. Die Realität ist davon leider noch weit entfernt: In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und zukünftig auch in Hessen stehen OpferzeugInnen von Sexualstraftaten zwar kostenlos qualifizierte ProzessbegleiterInnen zur Verfügung. Teils sind diese Angebote aber auf bestimmte ZeugInnen, beispielsweise Minderjährige, beschränkt. Nach fünfzehn Jahren Erfahrung mit Anträgen auf Kostenübernahme, Fundraising und der Organisation von privaten Spenden gibt Antje Prinz sich vorsichtig optimistisch:

Natürlich sind diese Modellprojekte ein gutes Zeichen. Leider lässt sich daraus aber nicht schließen, dass andere Bundesländer nachziehen. Dafür müsste eine Entscheidung auf Bundesebene getroffen werden. Bisher ist es aber leider immer oft noch so, dass solche Reformen vom Engagement einzelner abhängen.

Ein Vorbild könnte Österreich sein: Dort besteht bereits seit 13 Jahren für alle Opfer von Gewaltstraftaten ein Rechtsanspruch auf juristische und psychosoziale Prozessbegleitung. Ein Angebot, von dem nicht nur die einzelnen Frauen, sondern die Gesellschaft an sich profitieren könnte, denn: Die Chancen, dass ein Gerichtsverfahren, in dem die Zeugin qualifizierte Unterstützung erhält, mit einem Urteil endet, sind besser, da sie weniger belastet ist. Das wirkt sich dann oft auch positiv auf ihr Auftreten im Gerichtssaal aus.

Darüber hinaus gewinnen alle Teile der Gesellschaft, wenn eingefahrene Vorstellungen und Vorurteile, die Opferrollen fördern, aus den Köpfen verschwinden – ein Aspekt, der Antje Prinz in ihrer Arbeit wichtig ist:

Ich möchte das Opferbild in der Öffentlichkeit verändern. Häufig beruht dieses Bild nämlich auf Klischees, die Frauen in der passiven Opferrolle bestätigen und ihnen das aktive Handeln und die Übernahme von Verantwortung für ihre Zukunft erschweren.

Speziellere Informationen zur konkreten Arbeit von AHGATA lesen hier im 2. Teil der Serie: AHGATA ein Verein begleitet bei Prozessen.

Foto Waage: shutterstock, © corgarashu

Weiterführende Links:

Mehr zu Katrin Heienbrock
Porträt Katrin HeienbrockKatrin Heienbrock, 35, arbeitet seit zwei Jahren in Berlin als freiberufliche Autorin. Sie ist Nachteule, Serienjunkie, Bücherwurm, und freut sich, für phenomelle über Themen zu schreiben, die ihr am Herzen liegen.

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